Bitte beachten Sie folgende Risiken einer Investition

Private Equity Investments sind Risiken ausgesetzt, die mit dem Betreiben und Verfolgen eines unternehmerischen Geschäftsmodells durch operativ tätige Unternehmen („Zielunternehmen“) verbunden sind. Hierzu gehören u. a. Risiken aus dem Geschäftsmodell eines Zielunternehmens, dem allgemeinen wirtschaftlichen Klima, der geographischen oder marktbezogenen Lage des Zielunternehmens, dem Management des Zielunternehmens, der Erfüllung von Verträgen durch Vertragspartner von Zielunternehmen, sich ändernden Finanzierungsbedingungen (z. B. Zinssätze) und Änderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen. Die ausgewählten Zielfonds und deren Zielunternehmen sind zum Zeitpunkt der Zeichnung noch nicht vollumfänglich bekannt („Blind Pool“).

Grundsätzlich besteht das Risiko eines Totalverlustes der vom Anleger bei einem der Astorius Capital Fonds übernommenen Kapitaleinzahlungspflichten. Das Maximalrisiko des Anlegers kann über den vollständigen Verlust dieser Kapitaleinzahlungs-pflichten hinausgehen. Beispielsweise kann der Anleger zu Steuerzahlungen verpflichtet sein, ohne dass er entsprechende Auszahlungen von einem der Astorius Capital Fonds erhalten hat. Die individuelle Besteuerung des Anlegers kann Änderungen unterliegen. Es besteht das Risiko, dass sich die ausgewählten Zielfonds entgegen den Erwartungen nachteilig entwickeln.

Die Ergebnisse der Vergangenheit bilden keine Garantie, dass diese Ergebnisse auch in der Zukunft erreicht werden können. Jeder potenzielle Anleger muss in der Lage sein, einen teilweisen oder vollständigen Verlust seiner Anlage hinnehmen zu können. Eine Beteiligung an einem der Astorius Capital Fonds kann mittelbar mit Währungsrisiken verbunden sein. Aufgrund der während der Laufzeit eines der Astorius Capital Fonds anfallenden einmaligen und laufenden Kosten ist es möglich, dass die Summe der Kapitaleinzahlungspflichten des jeweiligen Astorius Capital Fonds nicht ausreicht, um die Kapitaleinzahlungspflichten gegenüber den ausgewählten Zielfonds und die sonstigen Kosten des jeweiligen Astorius Capital Fonds zu bedienen („Overcommitment“).

Es besteht dabei das Risiko, dass die Kapitaleinzahlungs-pflichten gegenüber diesen Zielfonds aus geplanten Auszahlungen oder durch Wiederabruf von bereits erfolgten Auszahlungen bedient werden müssen. Dies kann dazu führen, dass die Anleger eines der Astorius Capital Fonds dadurch Auszahlungen zu einem späteren Zeitpunkt erhalten oder weitere Zahlungen an den jeweiligen Astorius Capital Fonds leisten müssen. Die reinvestierten Beträge unterliegen zudem erneut Anlagerisiken. Jeder Anleger muss davon ausgehen, dass er seine Beteiligung an einem der Astorius Capital Fonds über die gesamte Laufzeit des jeweiligen Astorius Capital Fonds halten muss. Ein Ausscheiden aus einem der Astorius Capital Fonds oder die Kündigung der Stellung als Anleger ist nicht vorgesehen. Ebenso kann die Beteiligung an einem der Astorius Capital Fonds grundsätzlich nicht zurückgegeben oder veräußert werden. Weitere Risiken des Anlagekonzeptes sind in den Beteiligungsunterlagen der jeweiligen Astorius Capital Fonds und in den Beteiligungsunterlagen der Zielfonds beschrieben. Diese Unterlagen sind über Astorius Consult GmbH kostenlos erhältlich und sollten vom Anleger zur besseren Risikoeinschätzung berücksichtigt werden.

Die Renditeangaben in dieser Präsentation sind, soweit ein entsprechender Hinweis erfolgt, nach der sog. IRR-Methode berechnet worden. Der IRR bezeichnet die Rendite eines Zahlungsstromes, die nach der internen Zinsfußmethode ermittelt wird. Somit wird u.a. das jeweils gebundene Kapital als Berechnungsgrundlage herangezogen. Dies ist die übliche Art der Renditemessung bei Private Equity Fonds, weil die Portfoliounternehmen von diesen Fonds nach und nach gekauft und verkauft werden. Dadurch ergeben sich zahlreiche Ein- und Auszahlungen auf Ebene der Zielfonds. Aufgrund der Unterschiede der IRR-Methode zu klassischen Rendite-ermittlungsmethoden, wie z.B. bei festverzinslichen Wert-papieren, sind die Renditeangaben nicht miteinander vergleichbar. Die IRR-Methode kann ein höheres Ergebnis ausweisen, als dies bei klassischen Renditeermittlungs-methoden der Fall wäre. IRR-Angaben liefern daher für die Anleger keinen Vergleichsmaßstab zu anderen Kapitalanlagen. Bedenken die Anleger dies nicht, können bei ihnen unzutreffende Renditeerwartungen entstehen.

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