SFDR-Informationen in Bezug auf die Astorius Consult GmbH

Die Astorius Consult GmbH ist ein Wertpapierinstitut im Sinne des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) und veröffentlicht als solches die nachfolgenden Informationen in Zusammenhang mit der Berücksichtigung nachhaltigkeitsbezogener Aspekte gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (die „SFDR“) auf ihrer Internetseite.

Soweit nicht explizit Angaben in Bezug auf einen konkreten Dachfonds gemacht werden, in Bezug auf dessen Anlagetätigkeit die Astorius Consult GmbH Beratungsleistungen erbringt, beziehen sich die nachfolgenden Ausführungen auf die Beratungsleistungen der Astorius Consult GmbH im Allgemeinen.

I. Informationen zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Beratungsleistungen

Die Astorius Consult GmbH bezieht beim Erbringen ihrer Beratungsleistungen Nachhaltigkeitsrisiken wie folgt ein, wobei unter einem „Nachhaltigkeitsrisiko“ ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung zu verstehen ist, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte.

Um Investments mit besonders hohen Nachhaltigkeitsrisiken auszuschließen, bemüht sich die Astorius Consult GmbH nach besten Kräften, den von ihr beratenen Dachfonds die Beteiligungen an einem Zielfonds nur zu empfehlen, wenn der Zielfonds nach der Kenntnis der Astorius Consult GmbH zum Zeitpunkt des Aussprechens der Erwerbsempfehlung in Bezug auf einen Anteil an dem betreffenden Zielfonds (nach einer nach besten Kräften erfolgten gewissenhaften Prüfung des Zielfonds) nicht in Portfolio-Gesellschaften investiert, die bestimmte Geschäftspraktiken (z.B. Bestechung, Steuerhinterziehung u. ä.) einsetzen oder in bestimmten Geschäftsbereichen (z.B. Drogenhandel, Glücksspiel u. ä.) tätig sind, die mit den ESG-Kriterien der Astorius Consult GmbH nicht in Einklang stehen (Liste ausgeschlossener Investments).

Darüber hinaus findet bei der Vorauswahl der potenziell zu empfehlenden Zielfonds ein sog. ESG-Scoring-Modell Anwendung, bei dem potentielle Zielfonds daraufhin geprüft werden, ob sie ausgewählten ökologischen, sozialen und Unternehmensführungs-Kriterien des jeweils von der Astorius Consult GmbH beratenen Dachfonds gerecht werden. Aktuell setzt sich die Scoring-Matrix für Zwecke dieser Überprüfung aus den drei Hauptkategorien (i) „ESG auf Zielfondsebene“, (ii) „ESG während der Due Diligence“, (iii) „ESG während der Halteperiode“ zusammen, von denen jede durch mehrere Unterkategorien mit detaillierten Anforderungen konkretisiert wird.

Aus allen Kategorien ergibt sich jeweils ein Wert, der wiederum einen finalen Scoring Wert für den jeweiligen Zielfonds ergibt.

Darüber hinaus hat Astorius Ausschlusskriterien definiert, z.B. Waffenproduktion. Sollte ein Zielfonds Portfoliounternehmen anbinden, die in den Sektoren der definierten Ausschlusskriterien tätig sind, wird dieser die Portfoliounternehmen gem. Opt out-Regelung grundsätzlich ausschließen.

Die Astorius Consult GmbH behält sich vor, die Scoring-Matrix fortlaufend anzupassen und weiter zu verbessern. Das Ergebnis der Scoring-Matrix findet bei jedem potentiellen Investment eines der von der Astorius Consult GmbH hinsichtlich der Anlagetätigkeit beratenen Dachfonds im Rahmen einer risikoorientierten Wesentlichkeitsanalyse Anwendung und fließt in die Investmentempfehlung ein.

Die Geschäftsleitung der Astorius Consult GmbH überprüft diese Richtlinien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken regelmäßig, um sicherzustellen, dass neue Risiken sowie die Bedenken der Investoren berücksichtigt werden.

II. Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung

Nach derzeitiger Interpretation der regulatorischen Vorgaben macht Astorius Consult GmbH von einem Wahlrecht nach Artikel 4 Abs. 5 Buchst. b) SFDR Gebrauch und berücksichtigt wesentliche negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit aktuell nicht. Die Nichtberücksichtigung des damit verbundenen PAI-Konzepts (PAI = principal adverse impact) als konkreter regulatorischer Ansatz steht hierbei nicht im Widerspruch zum Bekenntnis der Astorius Consult GmbH im Bereich Nachhaltigkeit, insbesondere der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken.

Diese Entscheidung beruht auf dem derzeitigen Mangel an verfügbaren und belastbaren Daten und unterliegt mindestens einmal jährlich einer regelmäßigen Überprüfung durch die Geschäftsleitung.

III. Informationen über die Vergütungspolitik

Astorius Consult GmbH berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen ihrer Vergütungspolitik angemessen. Das implementierte Vergütungssystem bietet keine Anreize, Nachhaltigkeitsrisiken in Bezug auf die Astorius Consult GmbH oder von ihr beratenen Fonds einzugehen. Dementsprechend werden Nachhaltigkeitsrisiken auch im Rahmen der Leistungsbeurteilung von Mitarbeitern angemessen berücksichtigt.

SFDR-Informationen in Bezug auf die Astorius Capital GmbH

Astorius Capital GmbH ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und veröffentlicht als solche die nachfolgenden Informationen in Zusammenhang mit der Berücksichtigung nachhaltigkeitsbezogener Aspekte gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (die „SFDR“) auf ihrer Internetseite.

Soweit nicht explizit Angaben in Bezug auf einen konkreten von der Astorius Capital GmbH verwalteten Fonds gemacht werden, beziehen sich die nachfolgenden Ausführungen auf die Verwaltungs- und Investitionsentscheidungsprozesse der Astorius Capital GmbH im Allgemeinen.

I. Informationen zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei den Investitionsentscheidungsprozessen

Bei etwaigen künftigen Investments bezieht die Astorius Capital GmbH Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungsprozesse wie folgt ein, wobei unter einem „Nachhaltigkeitsrisiko“ ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung zu verstehen ist, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte.

Um etwaige Investments mit besonders hohen Nachhaltigkeitsrisiken auszuschließen, bemüht sich die Astorius Capital GmbH nach besten Kräften, die Beteiligung an einem Zielfonds durch einen Dachfonds nur zu erwerben, wenn der Zielfonds nach der Kenntnis der Astorius Capital GmbH zum Zeitpunkt des Erwerbs des Anteils an dem betreffenden Zielfonds (nach einer nach besten Kräften erfolgten gewissenhaften Prüfung des Zielfonds) nicht in Portfolio-Gesellschaften investiert, die bestimmte Geschäftspraktiken (z.B. Bestechung, Steuerhinterziehung u. ä.) einsetzen oder in bestimmten Geschäftsbereichen (z.B. Drogenhandel, Glücksspiel u. ä.) tätig sind, die mit den ESG-Kriterien der Astorius Capital GmbH nicht in Einklang stehen (Liste ausgeschlossener Investments).

Des Weiteren sind die Aufgaben, Verantwortlichkeiten sowie der zeitliche Rahmen für die Identifikation, Beurteilung, Steuerung, Überwachung und Berichterstattung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen bekannter Risikoarten innerhalb des Risikomanagements in Bezug auf die von der Astorius Capital GmbH verwalteten Dachfonds klar definiert. Die hierzu etablierten Methoden und Verfahren werden regelmäßig überprüft.

Darüber hinaus findet bei der Vorauswahl der Zielfonds ein sog. ESG-Scoring-Modell Anwendung, bei dem potenzielle Zielfonds daraufhin geprüft werden, ob sie ausgewählten ökologischen, sozialen und Unternehmensführungs-Kriterien des jeweils von der Astorius Capital GmbH verwalteten Dachfonds gerecht werden.

Aktuell setzt sich die Scoring-Matrix für Zwecke dieser Überprüfung aus den drei Hauptkategorien (i) „Gesamtengagement bzgl. ESG auf Zielfondsebene“, (ii) „ESG während der Due Diligence“ sowie (iii) „ESG während der Halteperiode“ zusammen, von denen jede durch mehrere Unterkategorien mit detaillierten Anforderungen konkretisiert wird.

Aus allen Kategorien ergibt sich jeweils ein Wert, der wiederum einen finalen Scoring-Wert für den jeweiligen Zielfonds ergibt.

Darüber hinaus hat Astorius Ausschlusskriterien definiert, z.B. Waffenproduktion. Sollte ein Zielfonds Portfoliounternehmen anbinden, die in den Sektoren der definierten Ausschlusskriterien tätig sind, wird dieser die Portfoliounternehmen gem. Opt out-Regelung grundsätzlich ausschließen.

Die Geschäftsleitung der Astorius Capital GmbH überprüft diese Richtlinien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken regelmäßig, um sicherzustellen, dass neue Risiken sowie die Bedenken der Investoren berücksichtigt werden.

II. Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Nach derzeitiger Interpretation der regulatorischen Vorgaben macht Astorius Capital GmbH von einem Wahlrecht nach Artikel 4 Abs. 1 Buchst. b) SFDR Gebrauch und berücksichtigt wesentliche negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Rahmen von Investitionsentscheidungsprozessen aktuell nicht. Die Nichtberücksichtigung des damit verbundenen PAI-Konzepts (PAI = principal adverse impact) als konkreter regulatorischer Ansatz steht hierbei nicht im Widerspruch zum Bekenntnis der Astorius Capital GmbH im Bereich Nachhaltigkeit, insbesondere der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken.

Diese Entscheidung beruht auf dem derzeitigen Mangel an verfügbaren und belastbaren Daten und unterliegt mindestens einmal jährlich einer regelmäßigen Überprüfung durch die Geschäftsleitung.

Diese Entscheidung unterliegt mindestens einmal jährlich einer regelmäßigen Überprüfung durch die Geschäftsleitung.

III. Informationen über die Vergütungspolitik

Astorius Capital GmbH berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen ihrer Vergütungspolitik angemessen. Das implementierte Vergütungssystem bietet keine Anreize, Nachhaltigkeitsrisiken in Bezug auf die Astorius Capital GmbH oder die von ihr verwalteten Fonds einzugehen.

Stand 24.01.2024

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